Einige Fahrzeuge auf unserer Das WeltAuto Börse sind unter bestimmten Voraussetzungen und bei entsprechender Nutzung gem § 12 UStG vorsteuerabzugsberechtigt.
In Österreich trifft dies grundsätzlich auf folgende Fahrzeuge mit betrieblicher Nutzung zu:
Auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen finden Sie die offizielle Liste der vorsteuerabzugsberechtigten Fahrzeuge.
Dies gilt für Neufahrzeuge (auch Vorführfahrzeuge und Tageszulassungen) sowie für Gebrauchtfahrzeuge, die mehr als fünf Jahre nach ihrer Erstzulassung angeschafft werden.
Bei Gebrauchtfahrzeugen, die nicht älter als fünf Jahre sind, sind nicht die Anschaffungskosten des Gebrauchtwagenerwerbers, sondern der Neupreis abzüglich ortsüblicher Preisnachlässe im Zeitpunkt der Erstzulassung maßgeblich.
Wenn das Fahrzeug in diese Kategorie fällt, es lückenlos gewerblich eingekauft und verkauft wurde sowie eine gewerbliche Nutzung vorliegt, ist es vorsteuerabzugsberechtigt.
Fahrzeuge, die von den einschränkenden Regelungen ausgenommen sind und für die – bei einem Einsatz zur Erzielung von Umsätzen – ein Vorsteuerabzug zusteht:
Für ausschließlich privat genutzte Fahrzeuge gibt es keine Vorsteuerabzugsmöglichkeit.
Beim Vorsteuerabzug sparen Sie sich als Unternehmen die Umsatzsteuer, die üblicherweise 20% des Nettopreises beträgt.
Da die exakte Berechnung jedoch von vielen verschiedenen Faktoren abhängt, kann Ihnen eine verbindliche und detaillierte Information ausschließlich von einem Steuerberater und/oder von den zuständigen öffentlichen Stellen gegeben werden.