Die Normverbrauchsabgabe (kurz NoVA)

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Wird ein Pkw oder ein Motorrad erstmals in Österreich zugelassen, wird die NoVA fällig. Wir zeigen, wie die NoVA Berechnung am einfachsten funktioniert. Als „Das WeltAuto“ wollen wir hier nur auf Pkw eingehen. Zusätzlich sei gleich erwähnt, dass auf Gebrauchtwagen keine NoVA mehr fällig wird! Wer bei DasWeltAuto stöbert, muss sich also keine weiteren Gedanken mehr machen. Bei Neuwagen ist alles, was Sie zur Berechnung wissen müssen, wie viel CO₂ Ihr Pkw pro Kilometer ausstößt und ob er alternativ betrieben wird.

Seit dem 1. Jänner 2020 wird der CO₂ Ausstoß nach dem WLTP Messverfahren bestimmt, wodurch sich höhere Werte in der NoVA Berechnung ergeben können. Um eine automatische Erhöhung der NoVA zu verhindern, wurde ebenfalls eine neue Berechnungsmethode der NoVA an sich bestimmt.

NoVA neu (ab 1. Jänner 2024)

  1. (CO₂-Ausstoß – 97) / 5 = Steuersatz (in Prozent)
  2. Runden Sie den Steuersatz auf volle Beträge auf bzw. ab
  3. Malusbetrag beträgt 80 Euro bzw. Höchststeuersatz liegt bei 80 %
  4. Nun wird dieser Wert auf den Nettopreis des Fahrzeugs angewendet. Dann wird ein Abzugsposten von 350 Euro subtrahiert.
  5. Ein Malus soll CO₂-Schleudern zusätzlich unattraktiv machen: 80 € sind der NoVA für jedes Gramm CO₂ über dem Grenzwert von 155 g/km hinzuzurechnen.

 

NoVA im Vergleich – neue und alte Regelung

 

NEU

ALT

Formel

(CO₂-Ausstoß – 97) / 5 = Steuersatz

(CO₂-Ausstoß – 102) / 5 = Steuersatz

Abzugsposten

350 Euro

350 Euro

Erhöhte NoVA Zahlung

ab 155 g/km -> plus 80 Euro pro g

ab 170 g/km -> 70 Euro

 

Übergangsregelung

Auch heuer wird die Übergangsregelung für die NoVA-Erhöhung bis 31. März 2024 verlängert (Fahrzeug muss bis dahin geliefert sein). Diese Verlängerung der Übergangsfrist bezieht sich auf bereits vor dem 1. Dezember 2023 abgeschlossene Kauferträge.

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