Barkauf, Leasing oder Kredit: Es gibt viele Arten der Autofinanzierung, um einen Neu- oder Gebrauchtwagen zu erwerben. Wir erläutern den
Weg zum Traumauto.
Die Unterschiede
Der Unterschied zwischen Barzahlung, Ratenkredit und Leasing besteht einerseits in der Besitzform des Fahrzeugs und andererseits in den zu erwartenden Gesamtkosten:
- Wer sein Auto bar bezahlt, ist sofort der alleinige Eigentümer. Die Kosten sind von vornherein klar.
- Beim klassischen Autokredit gehört das Fahrzeug ebenfalls dem Kunden – außer, es wurde der Bank als Sicherheit abgetreten, wodurch der vollständige Eigentumsübergang erst mit der Bezahlung der letzten Rate erfolgt. Naturgemäß sind die Kosten beim Kredit höher, als wenn der Neu- oder Gebrauchtwagen aus eigener Tasche bezahlt wird. Dabei gilt: Bei gleichem Zinssatz verteilen sich die Kosten bei einer längeren Laufzeit besser, da die Monatsraten sinken. Allerdings steigen die Kreditkosten, weil sich die Zeit, in der Zinsen anfallen, verlängert. Kredite sind sowohl bei Neu- als auch bei Gebrauchtfahrzeugen möglich.
- Das Grundprinzip des Leasings besteht darin, dass die Leasinggesellschaft ein vom Kunden ausgewähltes Fahrzeug erwirbt und ihm das Nutzungsrecht daran überträgt. Nutzungsdauer und voraussichtliche jährliche Kilometerleistung werden im Voraus festgelegt. Davon – sowie natürlich von Automarke und Automodell – hängt der Restwert ab: Bei ihm handelt es sich um den voraussichtlichen Fahrzeugwert zum Zeitpunkt des Vertragsendes. Ein hoher Restwert senkt die monatlichen Belastungen des Leasingnehmers – doch sollte im Vorhinein ein unrealistisch hoher Restwert angenommen worden sein, drohen schmerzliche Nachzahlungen. Teuer kann es auch werden, wenn das Leasingfahrzeug bei Fahrzeugrückgabe übermäßige Gebrauchsspuren oder gar Schäden aufweist. Am Ende eines Leasingvertrags hat der Kunde die Wahl, ob er das Fahrzeug zurückgibt und einen neuen Leasingvertrag abschließt, den Leasingvertrag verlängert oder „sein“ Auto schlicht und einfach kauft. „Leasingfähig“ sind übrigens nur Neuwagen oder Autos von einem vorsteuerabzugsberechtigen Vorbesitzer – also zum Beispiel vorherige Firmenfahrzeuge oder Vorführwagen eines Autohändlers.
Ein wichtiger Tipp: Um die Vergleichbarkeit von Kredit- und Leasingangeboten für Konsumenten zu garantieren, wurden die Finanzierungsunternehmen per Verbraucherkreditgesetz verpflichtet, die Gesamtbelastung sowie die Summe aller Zinsen und Gebühren anzugeben.
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