Bei Ihrem Das WeltAuto Partnerbetrieb gibt es für Ihr Traumauto die passende Garantie für 12 Monate oder 30.000 km kostenlos dazu. Für mehr Informationen über alle angeführten Leistungen wenden Sie sich bitte an Ihren Das WeltAuto Partnerbetrieb in Ihrer Nähe oder im Garantiepass.
Durch die unten angeführten Garantien bleiben die Ansprüche des Garantienehmers gegen den Verkäufer aus der gesetzlichen Gewährleistung unberührt.
Für FIRSTclass Fahrzeuge (Jungwagen maximal 18 Monate ab Erstzulassungsdatum und weniger als 30.000 km Laufleistung) gibt es die Das WeltAuto FIRSTclass Garantie. Diese Garantie ist für maximal 24 Monate und maximal 60.000 km ab Garantiebeginn gültig.
Die Das WeltAuto Gebrauchtwagen Garantie für Gebrauchtwagen gibt es in zwei Varianten:
Der Käufer hat umgehend nach Feststellung eines garantiepflichtigen Schadens diesen unverzüglich beim ausliefernden Händler geltend zu machen und das jeweilige Fahrzeug nach Rücksprache zur Reparatur zum ausliefernden Händler zu bringen. Die weitere Vorgehensweise ist immer mit dem ausliefernden Händler zu besprechen.
Bei der gesetzlichen Gewährleistung ist der Verkäufer verpflichtet, für Mängel einzustehen, die eine gekaufte Sache schon von Anfang an – zunächst unbemerkt – hatte. Da sie jedem Konsumenten gesetzlich zusteht, darf sie weder eingeschränkt noch ausgeschlossen werden.
Die Gewährleistungsdauer verpflichtet den Verkäufer zur raschen und kostenlosen Reparatur oder zum Austausch. Ist dies nicht möglich, kann der Käufer eine Preisreduktion verlangen; bei wesentlichen und unbehebbaren Mängeln kann sogar die Vertragsauflösung durchgesetzt werden. Die Frist für die Geltendmachung von Mängeln beträgt maximal 2 Jahre!
Faustregel: Je eher, desto besser! Innerhalb von 12 Monaten nach Übergabe der Ware trägt der Verkäufer die Beweislast. Vorsicht beim Gebrauchtwagenkauf: Bei einem länger als 1 Jahr zugelassenen Fahrzeug ist eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr möglich – so sie vertraglich festgehalten wurde. Die Konsumentenschutzbestimmungen gelten zwischen privaten Vertragspartnern nicht. Der private Verkäufer ist also berechtigt, die Gewährleistung auszuschließen.