Ob das Fahrzeug hält, was der Privatverkäufer verspricht? Eine Kaufüberprüfung vom Autofahrerclub der Wahl bringt’s zutage.
Oder besser noch: gleich beim professionellen Gebrauchtwagenhändler kaufen. Er ist zur gesetzlichen Gewährleistung verpflichtet und hat auch neben einem großen Wagenangebot einiges anzubieten. Finanzierung, Gebrauchtwagen-Gütesiegel, werkstattgeprüfte Fahrzeuge, bei denen im Idealfall eine große Inspektion durchgeführt wurde und vernünftige Gebrauchtwagen-Garantien – dafür steht der Fachhändler. Zudem kann im Fall der Fälle ein Kaufvertragsrücktritt leichter geltend gemacht werden als beim Privatkauf.
Beim Kauf von privat empfiehlt sich bei Unsicherheiten den Wagen in einer Fachwerkstatt, dem Prüfzentrum eines Automobilclubs oder einem sonstigen Sachverständigen begutachten zu lassen. Zusätzlich sollten die Fahrzeugdokumente sorgfältig studiert werden inkl. einem Check der Fahrgestellnummer, des Kennzeichens und der Erstzulassung. Für die Autobesichtigung – eventuell in Begleitung einer fachkundigen Person – sollten Sie sich Zeit nehmen. Auch den Unterboden und Motorraum unter die Lupe nehmen. Nicht nur die Prüfplakette kontrollieren, sondern auch den Prüfbericht. Den nächsten Termin für die §-57a-Überprüfung eruieren. Oder nutzen Sie das Angebot von Das WeltAuto.
Kaufvertragsformulare, die vom Bundesministerium für Justiz empfohlen werden, sind sowohl beim Kauf vom Händler als beim Privatkauf zu bevorzugen. Überprüfung der Preisangemessenheit durch einen Automobilclub, der meist auch standardisierte Kaufverträge anbietet. Niemals Blankoverträge unterschreiben. Ausgehandelter Kaufpreis, der eine evntl. geleistete Anzahlung berücksichtigt, soll in Zahlen und in Worten ausgeschrieben stehen. Genaue Prüfung des Vertragses in punkto Verkäufername und Übereinstimmung mit evntl. mündlichen Vereinbarungen. Eintragung von Zusatzteilen oder speziellem Zubehör im Typenschein checken (ev. separates Gutachten). Haftungsentscheidende Absätze beachten!
Richtige Angabe des Gesamkilometerstandes überprüfen. Bezahlung nur gegen gleichzeitiges Aushändigen des Typenscheines. Bestätigung mit Bezahlung des Kaufpreises nicht vergessen!
Nach beidseitiger Kaufvertragsunterzeichnung zu übergeben sind: Zulassungsschein, Serviceheft mit eingetragenen Kilometerständen, Bedienungsanleitung.